Fastenschlaumeiereien hinter Klostermauern
Früher waren die von der Kirche vorgegebenen Regeln zur Fastenzeit im Vergleich zur heutigen Zeit recht streng. Den Gläubigen war im Mittelalter der Genuss von Fleisch, Milchprodukten, Eiern und Alkohol nicht erlaubt.
Natürlich dauerte es nicht lange und die ersten Schlaumeier entwickelten kreative Ideen, wie sie weiterhin von ihren geliebten Leckereien naschen konnten, ohne dabei die offiziellen Fastengebote zu brechen.
Plötzlich existierten ganz neue Fischarten
Da im Gegensatz zum Fleisch der Verzehr von Fisch erlaubt war, wurde die Zoologie etwas grosszügig ausgelegt.
Anlässlich des Konstanzer Konzils im 15. Jahrhundert wurde beispielsweise der Fischotter und der Biber zu einer Fischart erklärt, denn schliesslich hält sich dieses Nagetier ja überwiegend im Wasser auf. Der schuppige Schwanz des Bibers sieht mit etwas Fantasie sogar ein bisschen nach Fisch aus. Angeblich soll diese Neudeklaration fast zur Ausrottung der Tiere geführt haben.
Da eine Gans mit den Füssen im Wasser paddelt, war zumindest der unter Wasser stehende Teil ja auch so etwas wie ein Fisch.
Überliefert sind auch Geschichten über Spanferkel, die in den Klosterbrunnen geschmissen, wieder herausgezogen und somit kurzerhand zu Wassertieren erklärt wurden oder Schweine, die aus dem gleichen Grund im Wasser ertränkt wurden. Einer weiteren Legende nach soll sich ein Abt über einem Braten bekreuzigt und die Worte «Baptisto te carpem», also «Ich taufe dich Karpfen» gesprochen haben.
Herrgottsbscheisserle
Bauernschlaue Mönche im schwäbischen Zisterzienserkloster Maulbronn sollen auf die Idee gekommen sein, mit Spinat vermischtes Fleisch in einer Tasche aus Nudelteig vor dem Herrgott zu verstecken - geboren war die berühmte schwäbische «Maultasche», eben auch «Herrgottsbscheisserle» genannt.
Schoggi ist erlaubt!
Heute kommt uns beim Gedanken, was denn so gefastet werden kann, schnell die Schokolade in den Sinn. Das passt natürlich zum Grundgedanken des Fastens: Wir verzichten bewusst auf etwas, das wir eigentlich begehren.
Aus rein kirchlicher Sicht jedoch wäre Schokolade durchaus erlaubt. Zu verdanken haben wir dies Papst Pius V., der 1569 nach einer Degustation der damals noch in flüssiger Form gereichten «Xocoatl» gesagt haben soll: «Potus non frangit ieunium» – «Schokolade bricht das Fasten nicht». Ihm schmeckte drum das bittere Getränk nicht (gut hat er keine Schweizer Milchschoggi probiert).
Einen handfesten Glaubensstreit über die Schokolade gab es dann doch noch anfangs des 17. Jahrhunderts. Die Dominikanermönche waren für ein Verbot während der Fastenzeit, die Jesuiten dagegen. Entschieden hat dann ein Kardinal: Schoggi geht!
Fastenbier
Das kalorienreiche Bier diente früher den Mönchen bei ihrer körperlichen Arbeit zur Stärkung. Während der Fastenzeit war jedoch Alkohol ebenfalls verboten.
Einige Mönche, die nicht auf ihren geliebten Gerstensaft verzichten wollten, fragten direkt beim Papst nach, wie denn die Fastenregel «Liquida non frangunt ieunum» - «Flüssiges bricht das Fasten nicht» interpretiert werden müsste. Der Papst bat um eine Kostprobe und so schickten die Mönche ein extra gebrautes Fastenbier nach Rom. Als das Bier nach dem langen Weg in der ewigen (und ebenso heissen) Stadt ankam, war es bereits verdorben und so entschied der Papst, dass dieses ungeniessbare Gebräu für die Fastenzeit gerade recht sei. Seither ist das Bier in der Fastenzeit erlaubt und jeder Mönch durfte angeblich fünf Liter davon trinken – nicht pro Fastenzeit, sondern pro Tag!
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